Düngeverordnung
Wir unterstützen Sie gerne!
Seit der Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2017 und der Verschärfungen im März 2020 gewinnen die Berechnungen wie Nährstoffbilanz, Düngebedarfsermittlung, usw. immer mehr an Bedeutung.
Das bedeutet für den Landwirt nicht nur Gewässerabstände und Sperrfristen einzuhalten sondern auch einen hohen bürokratischen Aufwand.
Hier würden wir Sie sehr gerne unterstützen!
Einer unserer geschulten Mitarbeiter, hilft Ihnen bei einem persönlichen Termin gerne bei der Erstellung der:
- 170kg N Berechnung
- Lagerraumberechnung
- Düngebedarfsermittlung
- Schlagbezogenen Aufzeichnung
- Nährstoffbilanz
- Stoffstrombilanz
Neutrale Hilfestellung, Datenschutz und Wahrung des Betriebsgeheimnisses sind selbstverständlich.

Veronika Sirch
- Maschinen-/Futtervermittlung
- Düngeverordnung
- Abrechnungen
- Bodenproben
- +49 8861 93 00 39-49
- veronika.sirch@mr-oberland.de
Erreichbarkeit:
Montag bis Mittwoch
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Erwin Schmid
- Vermittlung Futter/Maschinen
- Mehrfachantrag
- Agrardieselrückerstattung
- Strom
- Düngeverordnung
- +49 8861 93 00 39-13
- erwin.schmid@mr-oberland.de
Erreichbarkeit:
Mittwoch, Donnerstag und Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:30 Uhr