Düngeverordnung
Wir unterstützen Sie gerne!
Seit der Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2017 und der Verschärfungen im März 2020 gewinnen die Berechnungen wie Nährstoffbilanz, Düngebedarfsermittlung, usw. immer mehr an Bedeutung.
Das bedeutet für den Landwirt nicht nur Gewässerabstände und Sperrfristen einzuhalten sondern auch einen hohen bürokratischen Aufwand.
Hier würden wir Sie sehr gerne unterstützen!
Einer unserer geschulten Mitarbeiter, hilft Ihnen bei einem persönlichen Termin gerne bei der Erstellung der:
- 170kg N Berechnung
- Lagerraumberechnung
- Düngebedarfsermittlung
- Schlagbezogenen Aufzeichnung
- Nährstoffbilanz
- Stoffstrombilanz
Neutrale Hilfestellung, Datenschutz und Wahrung des Betriebsgeheimnisses sind selbstverständlich.
Thomas Greissl
- Abrechnung e. V.
- Digitalisierungspaket "Mein Acker"
- Bodenproben
- Vermittlung von Futter & Maschinen
- Düngeverordnung
- +49 8861 93 00 39-15
- thomas.greissl@mr-oberland.de
Erreichbarkeit:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Matthias Högg
- Mitglied der Geschäftsführung
- Vermittlung Futter/Maschinen
- Düngeverordnung
- Nährstoffbörse
- Mehrfachantrag
- FAL-BY
- +49 8861 93 00 39-14
- matthias.hoegg@mr-oberland.de
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Erwin Schmid
- Vermittlung Futter/Maschinen
- Mehrfachantrag
- Agrardieselrückerstattung
- Strom
- Düngeverordnung
- +49 8861 93 00 39-13
- erwin.schmid@mr-oberland.de
Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag und Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:30 Uhr