Düngeverordnung

Wir unterstützen Sie gerne!

Grünflächenpflege

Seit der Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2017 und der Verschärfungen im März 2020 gewinnen die Berechnungen wie Nährstoffbilanz, Düngebedarfsermittlung, usw. immer mehr an Bedeutung. 
Das bedeutet für den Landwirt nicht nur Gewässerabstände und Sperrfristen einzuhalten sondern auch einen hohen bürokratischen Aufwand.

Hier würden wir Sie sehr gerne unterstützen!

Einer unserer geschulten Mitarbeiter, hilft Ihnen bei einem persönlichen Termin gerne bei der Erstellung der:

- 170kg N Berechnung
- Lagerraumberechnung
- Düngebedarfsermittlung
- Schlagbezogenen Aufzeichnung
- Nährstoffbilanz
- Stoffstrombilanz

Neutrale Hilfestellung, Datenschutz und Wahrung des Betriebsgeheimnisses sind selbstverständlich.

Düngeverordnung
Thomas Greissl

Thomas Greissl

  • Abrechnung e. V. 
  • Digitalisierungspaket "Mein Acker"
  • Bodenproben
  • Vermittlung von Futter & Maschinen
  • Düngeverordnung

Erreichbarkeit:

Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr


Matthias Högg

Matthias Högg

  • Mitglied der Geschäftsführung
  • Vermittlung Futter/Maschinen
  • Düngeverordnung
  • Nährstoffbörse
  • Mehrfachantrag
  • FAL-BY

Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr


Erwin Schmid

Erwin Schmid

  • Vermittlung Futter/Maschinen
  • Mehrfachantrag
  • Agrardieselrückerstattung
  • Strom
  • Düngeverordnung

Erreichbarkeit:

Montag, Dienstag und Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:30 Uhr