Mineralölsteuerrückerstattung

Agrardieselrückvergütung

Im Energiesteuergesetz vom 01.08.2006 ist geregelt, dass 47,4 Cent Mineralölsteuer für den Liter Diesel erhoben werden. Für alle Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft wird die Mineralölsteuer zum Teil rückvergütet. Mit der Antragsstellung beim Hauptzollamt können für das Verbrauchsjahr nachfolgende Rückerstattungen erwartet werden.

Dieselkraftstoff 21,480 Cent pro Liter
Biodiesel 45,033 Cent pro Liter
Pflanzenöl 45,000 Cent pro Liter

Wir beraten Sie gern!

Bei Fragen können Sie sich gerne an unten stehende Ansprechpartner wenden oder nehmen Sie unsere Hilfestellung beim Antrag in Anspruch.


Agrardieselrückvergütung

Für Dieselverbrauch aus überbetrieblichen Arbeiten erhalten Mitglieder im MR Oberland und Mitglieder der Nachbarringe kostenlos für alle abgerechneten Belege spätestens Ende Februar eine Bescheinigung zum Verbrauch von Agrardiesel. Mitte Februar versenden wir die Nachweise zunächst an alle Auftragnehmer, um von Ihnen prüfen zu lassen, ob die Durchschnittssätze passen oder der Verbrauch individuell angepasst werden muss. Zwei Wochen später, also Ende Februar erhalten Sie dann die Mengen bescheinigt, die Sie als Auftraggeber Ihrem betrieblichen Verbrauch hinzurechnen können.

Der Antrag ist bis zum 30. September des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet worden sind, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.

Da die Formulare vom Hauptzollamt nicht mehr versendet werden, fehlt Ihnen die Adresse des zuständigen Zollamts, diese lautet:

Hauptzollamt Landshut
- Standort Passau -
Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung

Postanschrift:
Postfach 16 32
94006 Passau

Telefon:  +49 851 85171-0
Fax: +49 851 85171-405
E-Mail:

Ihre Ansprechpartner:

Erwin Schmid

Erwin Schmid

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  • Düngeverordnung

Erreichbarkeit:

Montag, Dienstag und Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:30 Uhr